Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Motor EA 897
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde am Fahrzeug des Käufers aufgrund der Rückrufaktion AJ07 ein Software-Update durchgeführt, wobei er sich mit Hilfe der Rückrufdatenbank des KBA über den Gegenstand der genannten Rückrufaktion hätte informieren können und dort als Beschreibung die Angabe: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ gefunden hätte, hätte sich ihm aufdrängen müssen, dass Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller des Motors bestehen können.
Der Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB verjährt einheitlich und nicht bezüglich jeder einzelnen (unterstellten) Abschalteinrichtung gesondert.