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Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Motor EA 897

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde am Fahrzeug des Käufers aufgrund der Rückrufaktion AJ07 ein Software-Update durchgeführt, wobei er sich mit Hilfe der Rückrufdatenbank des KBA über den Gegenstand der genannten Rückrufaktion hätte informieren können und dort als Beschreibung die Angabe: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ gefunden hätte, hätte sich ihm aufdrängen müssen, dass Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller des Motors bestehen können.

Der Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB verjährt einheitlich und nicht bezüglich jeder einzelnen (unterstellten) Abschalteinrichtung gesondert.


OLG München, 30.11.2023 - Az: 20 U 3012/23 e

Vorgehend: OLG München, 05.10.2023 - Az: 20 U 3012/23 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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