- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.403 Anfragen
Aufzeichnung mit einer Dash-Cam zwecks Ahndung von Verkehrsverstößen Dritter ist unzulässig
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dash-Cam (Onboard-Kamera) und die anschließende Übermittlung der dergestalt erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung ev. begangener
Verkehrsordnungswidrigkeiten verstößt gegen § 1 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und stellt somit eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Verkehrsteilnehmer dar.
Derartige Handlungen werden vom personalen und sachlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, u.a. von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG erfasst und durch § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.403 Beratungsanfragen
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...
Verifizierter Mandant