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Anspruch auf Differenzschaden im Zusammenhang mit dem von Audi entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!
Für die Annahme eines Verbotsirrtums genügt nicht die Darlegung einer „etwaigen Fehlvorstellung“ nicht näher benannter Verantwortlicher der Fahrzeugherstellerin.

Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum setzt die konkrete und vollständige Darlegung der Funktionsweise der Abschalteinrichtung voraus, die angeblich hypothetisch vom KBA genehmigt worden wäre.

Grundlage für die Schätzung des Restwertes eines Fahrzeuges kann die Bepreisung zahlreicher vergleichbarer Fahrzeuge auf den Internet-Handelsplattformen mobile.de und autoscout24.de sein, wobei aufgrund des Angebotscharakters von der durchschnittlichen Bepreisung auf den genannten Plattformen ein Abschlag von 15 % angezeigt erscheint.


OLG München, 13.11.2023 - Az: 3 U 2769/22

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