An die Rechtmäßigkeit der
Gutachtensaufforderung sind zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes auch formal strenge Maßstäbe anzulegen, weil der Antragsteller die Gutachtensaufforderung mangels Verwaltungsaktqualität nicht direkt, sondern lediglich im Zusammenhang mit der Entziehung der
Fahrerlaubnis anfechten kann.
Eine Gutachtensaufforderung muss sich auf konkrete Tatsachen und Anhaltspunkte stützen können; eine Aufforderung „ins Blaue hinein“ ist rechtswidrig.
Bei der Einnahme von Medizinalcannabis im Rahmen einer ärztlichen Verordnung beurteilt sich die Frage der Fahreignung nach der
Nr. 9.6 der Anlage 4 FeV. Das gilt auch im Fall des Beigebrauchs von Alkohol.