Kein Ersatz des Differenzschadens in Dieselfall bei nachträglicher Installation eines Thermofensters durch Software-Update
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers ist gemäß § 6 Abs. 1 EG-FGV zu dem Zeitpunkt auszustellen, zu dem das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird. Die spätere Installation eines Software-Updates führt nicht dazu, dass der Hersteller eine neue Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen hat. Wird durch ein nach Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung installiertes Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung installiert, liegt darin somit kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 EG-FGV.
OLG München, 04.08.2023 - Az: 37 U 1709/23 e
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!