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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Epilepsie

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beruft sich ein an Epilepsie erkrankter Fahrerlaubnisinhaber auf den in Nr. 3.9.6 der Begutachtungsleitlinien festgelegten Ausnahmetatbestand ausschließlich an den Schlaf gebundener Anfälle, trägt er nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung die materielle Beweislast für das Vorliegen der die Ausnahme begründenden Voraussetzungen.


VGH Bayern, 12.10.2022 - Az: 11 CS 22.1883


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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