Beruft sich ein an Epilepsie erkrankter Fahrerlaubnisinhaber auf den in Nr. 3.9.6 der Begutachtungsleitlinien festgelegten Ausnahmetatbestand ausschließlich an den Schlaf gebundener Anfälle, trägt er nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung die materielle Beweislast für das Vorliegen der die Ausnahme begründenden Voraussetzungen.
VGH Bayern, 12.10.2022 - Az: 11 CS 22.1883
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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