Beruft sich ein an Epilepsie erkrankter Fahrerlaubnisinhaber auf den in Nr. 3.9.6 der Begutachtungsleitlinien festgelegten Ausnahmetatbestand ausschließlich an den Schlaf gebundener Anfälle, trägt er nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung die materielle Beweislast für das Vorliegen der die Ausnahme begründenden Voraussetzungen.
VGH Bayern, 12.10.2022 - Az: 11 CS 22.1883
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


