Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.550 Anfragen

Anspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei rechtsgrundloser Zahlung an einen Sachverständigen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Beruht die Ungeeignetheit des Gutachtens darauf, dass ein Geschädigter offensichtliche Vor- bzw. Altschäden verschweigt, so scheidet eine Ersatzfähigkeit der Kosten nach allgemeiner Auffassung aus.

Davon muss hier schon deshalb ausgegangen werden, weil der Sachverständige als vorhandene Altschäden lediglich Schrammen am linken vorderen Kotflügel und eine unlackierte Motorhaube angegeben hatte, obwohl schon anhand seiner eigenen Schadensfotos, worauf u.a. auch der gerichtliche Sachverständige hingewiesen hat, zahlreiche weitere Vor- und Altschäden, insbesondere ein umfangreicher Hagelschaden erkennbar war.

Soweit die Klägerin meint, sie habe angesichts der Offensichtlichkeit der Schäden den Sachverständigen hierauf nicht gesondert hinweisen müssen, verkennt sie, dass sie spätestens nach Erhalt des Gutachtens verpflichtet gewesen wäre, einen dort erkennbaren, etwaigen Irrtum „ihres“ Sachverständigen durch entsprechende Hinweise aufzulösen.

Allerdings hat die Beklagte durch ihre Zahlung an den Sachverständigen keine Leistung auf den Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte erbracht. Ein Ersatzanspruch der Klägerin hinsichtlich der Sachverständigenkosten bestand nicht. Auch war der Sachverständige - ungeachtet deren Zulässigkeit - nicht von der Klägerin ermächtigt worden, sonstige Schadenersatzleistungen für diese in Empfang zu nehmen. Eine schuldbefreiende Leistung der Beklagten ist mithin nicht erfolgt (§ 362 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 185 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Saarbrücken, 12.03.2021 - Az: 13 S 139/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard