Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.770 Anfragen

Anspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei rechtsgrundloser Zahlung an einen Sachverständigen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Beruht die Ungeeignetheit des Gutachtens darauf, dass ein Geschädigter offensichtliche Vor- bzw. Altschäden verschweigt, so scheidet eine Ersatzfähigkeit der Kosten nach allgemeiner Auffassung aus.

Davon muss hier schon deshalb ausgegangen werden, weil der Sachverständige als vorhandene Altschäden lediglich Schrammen am linken vorderen Kotflügel und eine unlackierte Motorhaube angegeben hatte, obwohl schon anhand seiner eigenen Schadensfotos, worauf u.a. auch der gerichtliche Sachverständige hingewiesen hat, zahlreiche weitere Vor- und Altschäden, insbesondere ein umfangreicher Hagelschaden erkennbar war.

Soweit die Klägerin meint, sie habe angesichts der Offensichtlichkeit der Schäden den Sachverständigen hierauf nicht gesondert hinweisen müssen, verkennt sie, dass sie spätestens nach Erhalt des Gutachtens verpflichtet gewesen wäre, einen dort erkennbaren, etwaigen Irrtum „ihres“ Sachverständigen durch entsprechende Hinweise aufzulösen.

Allerdings hat die Beklagte durch ihre Zahlung an den Sachverständigen keine Leistung auf den Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte erbracht. Ein Ersatzanspruch der Klägerin hinsichtlich der Sachverständigenkosten bestand nicht. Auch war der Sachverständige - ungeachtet deren Zulässigkeit - nicht von der Klägerin ermächtigt worden, sonstige Schadenersatzleistungen für diese in Empfang zu nehmen. Eine schuldbefreiende Leistung der Beklagten ist mithin nicht erfolgt (§ 362 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. § 185 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant