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Voraussetzungen für ein Parkverbot gegenüber einer Einfahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Begriff der „schmalen“ Straße in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, bei dessen Vorliegen ein gesetzliches Parkverbot auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Grundstücksein- und -ausfahrt besteht, ist gesetzlich nicht definiert, sondern wird in einer situationsbezogenen Betrachtung, in die sowohl das Interesse des Ein- oder Ausfahrenden als auch des parkenden Verkehrsteilnehmers mit den diese jeweils treffenden Geboten zur Rücksichtnahme, das Anliegen der Leichtigkeit des fließenden wie des ein- und ausfahrenden Verkehrs und das Interesse an der Verfügbarkeit ausreichenden Parkraums mit dem jeweils konkret zukommenden Gewicht einzustellen sind, beurteilt.


VG Würzburg, 17.04.2019 - Az: W 6 K 18.810


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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