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Voraussetzungen für ein Parkverbot gegenüber einer Einfahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Begriff der „schmalen“ Straße in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, bei dessen Vorliegen ein gesetzliches Parkverbot auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Grundstücksein- und -ausfahrt besteht, ist gesetzlich nicht definiert, sondern wird in einer situationsbezogenen Betrachtung, in die sowohl das Interesse des Ein- oder Ausfahrenden als auch des parkenden Verkehrsteilnehmers mit den diese jeweils treffenden Geboten zur Rücksichtnahme, das Anliegen der Leichtigkeit des fließenden wie des ein- und ausfahrenden Verkehrs und das Interesse an der Verfügbarkeit ausreichenden Parkraums mit dem jeweils konkret zukommenden Gewicht einzustellen sind, beurteilt.


VG Würzburg, 17.04.2019 - Az: W 6 K 18.810


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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