Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.356 Anfragen

Fahrerlaubnisentziehung bei Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Täter einen Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB verwirklicht, so kann die sonst im Urteil erforderliche Gesamtabwägung der für oder gegen die Eignung sprechenden Umstände unterbleiben und der Tatrichter kann seine Prüfung darauf beschränken, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Namentlich bei einem - hier nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB - verwirklichten Regelfall sind an die Begründung keine hohen Anforderungen zu stellen. Denn nach der gesetzlichen Wertung ist ein Täter bei Begehung einer der im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Straftaten „in der Regel“ als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Dies hat zur Folge, dass die sonst erforderliche Gesamtabwägung der für oder gegen die Eignung sprechenden Umstände unterbleiben kann und sich die tatrichterliche Prüfung darauf beschränken kann, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten.

Nur beim Hinzutreten solcher Umstände bedarf die Entziehung der Fahrerlaubnis einer eingehenden Begründung.


KG, 12.02.2020 - Az: (3) 121 Ss 193/19 (3/20)

Martin BeckerDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant