Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.063 Anfragen
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt ein Schadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs gegen den Hersteller dieses Fahrzeugs voraus, dass dem Käufer durch die Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
Für mit dem Motor EA 288 ausgestattete Fahrzeuge (hier: A4 Avant 2.0l TDI) besteht die Gefahr eines Rückrufs und mithin der Stilllegung des Fahrzeugs nicht.
Es ist aus objektiver Sicht des Rechtsverkehrs nicht erkennbar, dass und gegebenenfalls warum das KBA trotz der umfangreichen Untersuchungen von Aggregaten des Typs EA 288 nunmehr doch zum gegenteiligen Ergebnis kommen sollte, dass in den Motortyp eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut sein sollte und deswegen einen amtlichen Rückruf und eine Betriebsuntersagung anordnen könnte.
OLG München, 22.03.2023 - Az: 19 U 785/23 e
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...