Es entspricht einer gesicherten, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhenden Erkenntnis, dass jedenfalls ab einer Konzentration des THC-Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml im Blutserum von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist (Fortführung von VGH Bayern, 16.12.2015 - Az: 11 CS 15.2377); dem ist die ständige Rechtsprechung und Fachliteratur gefolgt.
VGH Bayern, 24.04.2019 - Az: 11 CS 18.2605
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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