Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.336 Anfragen

Werkstatt- und Prognoserisiko trifft den Unfallschädiger!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird ein Unfallschaden nicht fiktiv, sondern auf Grund der tatsächlich entstandenen konkreten Reparaturkosten abgerechnet, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Erforderlich sind zwar nur Aufwendungen, die verständiger, wirtschaftliche denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zur zweckmäßig und notwendig haltend durfte. Dem Geschädigten sind in diesem Rahmen aber auch Mehrkosten zu ersetzen, die ohne Schuld des Geschädigten durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt entstehen.

Der Schädiger trägt auch das sogenannten Werkstatt- und Prognoserisiko, falls dem Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft.

Die Reparaturwerkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB des Geschädigten. Da der Schädiger gem. § 249 Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Naturalrestitution verpflichtet ist, und § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB dem Geschädigten lediglich eine Ersetzungsbefugnis zuerkennt, vollzieht sich die Reparatur vielmehr in der Verantwortungsphäre des Schädigers.

Würde der Schädiger die Naturalrestitution gem. § 249 Abs. 1 BGB selbst vornehmen, so träfe ihn gleichfalls das Werkstattrisiko. Allein die Ausübung der Ersetzungsbefugnis durch den Geschädigten kann daher nicht zu einer anderen Risikoverteilung führen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard