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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein
medizinisch-psychologisches Gutachten und ihm folgend die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht von unzutreffenden Angaben des Fahrerlaubnisinhabers zum letzten Konsumzeitpunkt vor der Fahrt und damit von einer nicht ausreichenden Basis für eine positive Prognose hinsichtlich seines Trennungsvermögens ausgegangen sind, wenn er trotz mehrfacher Nachfrage des Gutachters im psychologischen Untersuchungsgespräch wiederholt ausgeführt hat, er habe zwei Tage vor der Kontrolle das letzte Mal Marihuana geraucht, diese Behauptung jedoch bei nur gelegentlichem
Cannabiskonsum mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Abbau der psychoaktiven Stoffe THC und Hydroxy-THC nicht in Einklang zu bringen ist.
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen