Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.150 Anfragen

Alleinhaftung des Ausparkenden bei Parkplatzkollision

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter ist anstelle des § 9 Abs. 5 StVO das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten, wonach sich ein Verkehrsteilnehmer so verhalten muss, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. § 9 V StVO ist bei Unfällen auf Parkplätzen allerdings im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen.

Es liegt ein schwerer Verstoß gegen § 1 II StVO vor, wenn beim Rückwärtsfahren aus der Parklücke trotz Rückkamera der Verkehr gar nicht beachtet wird. Die Haftung aus Betriebsgefahr tritt dahinter vollständig zurück, so dass es aufgrund eines solchen Verstoßes zur vollen Haftung kommt.


OLG München, 01.12.2021 - Az: 10 U 1833/21

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg