Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Desinfektionsmaßnahmen nach Reparatur unterliegen dem Werkstattrisiko

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Sind im Schadensgutachten nicht erforderliche Reparaturkosten kalkuliert, so hat der Schädiger sie zu ersetzen, wenn deren Anfall durch eine Reparaturrechnung belegt ist. Dem Geschädigten ist diesbezüglich kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht anzulasten. Hier konkretisiert sich das beim Schädiger liegende Werkstattrisiko.

Zwar trägt der Schädiger das sog. Werkstattrisiko; sind aber Desinfektionskosten in einer Rechnung auch für den Laien erkennbar deutlich überhöht angesetzt, schuldet der Schädiger nur Ersatz in angemessener Höhe.

Kosten für Desinfektionsmaßnahmen sind vom Schädiger maximal in Höhe von 45 Euro netto zu ersetzen.


AG Augsburg, 17.06.2022 - Az: 12 C 763/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe