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Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: Opel Insignia 2.0 CDTI)

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Inverkehrbringen eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Fahrzeugs ist nicht als sittenwidrige Handlung zu bewerten.

Wenn die Bedingungen im Straßenbetrieb von den für den Prüfstand bestimmten standardisierten Bedingungen (NEFZ) abweichen und dies zu erhöhten Schadstoffwerten oder einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führt, kann allein aus den erhöhten Werten im Normalbetrieb nicht auf eine Täuschungsabsicht oder ein Rechtswidrigkeitsbewusstsein der Herstellerin geschlossen werden.


LG Landshut, 16.02.2022 - Az: 83 O 512/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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