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Keine Schadensersatzansprüche für Diesel-Fahrzeug mit Thermofenster

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine kommende rechtliche Einschätzung des Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung vermag nichts an der rückblickend dann unzutreffenden Rechtsauffassung der Zulassungsbehörde, auf die sich die Herstellerin verlassen durfte, zu ändern.

Selbst wenn die Herstellerin die im Typgenehmigungsverfahren erforderlichen Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im zu genehmigenden Fahrzeug zu prüfen.

Weder die Schlussanträge des Generalanwaltes Rantos vom 02.06.2022 noch die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2022 geben Veranlassung zu einer Aussetzung des Rechtsstreits.


OLG Bamberg, 29.08.2022 - Az: 10 U 65/22

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