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Verkehrsunfall: Wer zahlt die Kosten für ein fehlerhaftes Sachverständigengutachten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kosten für einen Sachverständigen, die der Geschädigte zur Schadensfeststellung aufwendet, sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als falsch erwiesen hat (st. Rspr., vgl. nur KG, 17.03.2003 - Az: 12 U 97/01).

Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl des Sachverständigen kein Verschulden trifft (KG, 17.03.2003 - Az: 12 U 97/01; OLG Hamm, 13.04.1999 - Az: 27 U 278/98).


LG Berlin, 11.01.2011 - Az: 24 O 200/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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