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Kein Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852 BGB

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hinsichtlich der konkreten Betroffenheit des von ihm erworbenen Fahrzeugs musste es sich einem Käufer spätestens bis Ende 2016 aufgrund der von VW ab September 2015 verbreiteten Informationen und der nachfolgenden, allgemein bekannten Berichterstattung in den Medien aufdrängen, dass sein Fahrzeug ebenfalls betroffen sein konnte.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist § 852 BGB nicht eröffnet, da der Vermögenszuwachs bei der Herstellerin bereits durch den Neuwagenverkauf eingetreten ist, während durch den späteren Gebrauchtwagenverkauf zwar dem Zweit- und weiteren Käufern ein Schaden iSd § 826 BGB entstehen mag, der Herstellerin indes nichts mehr zufließt.


OLG Bamberg, 26.10.2021 - Az: 5 U 387/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Marc Stimpfl, Boppard