Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Die treuhänderische Forderungsabtretung an einen prozessfinanzierten Inkassodienstleister, der von vornherein die gerichtliche Durchsetzung tausender, heterogener Forderungen vermeintlich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffener Fahrzeugeigentümer in Form einer Sammelklage bezweckt, verstößt gegen §§ 3,4 RDG und ist deshalb nichtig.
Die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister einer Musterfeststellungsklage ist nur wirksam, wenn i.S.v. § 608 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Gegenstand und Grund des Anspruchs angegeben werden. Die Anforderungen entsprechen denen einer Klageschrift. Dazu gehört in den sog. Diesel-Fällen die Darlegung der Einzelheiten zum Kauf, zum Fahrzeug, zu dem eingebauten Motor und die Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Das Aufspielen eines vom Kraftfahrbundesamt frei gegebenen Softwareupdates beinhaltet keine erneute sittenwidrige Schädigung i.S.v. § 826 BGB.