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Wiedererlangung des Rechts, von einer in Österreich erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu beanstanden, dass zur Abwehr der Gefahren, die sich für die Sicherheit des Straßenverkehrs daraus ergeben, dass wegen Alkoholkonsums nicht fahrtüchtige Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, während eines Zeitraums von 15 Jahren nach Rechtskraft der Entziehung eine entsprechende Überprüfung des Betroffenen erfolgt, bevor dieser wieder das Recht erhält, Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen.

Diese Erwägungen beanspruchen entsprechende Geltung, wenn sich die mangelnde Fahreignung aus der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis ergibt.


VGH Bayern, 25.02.2022 - Az: 11 CE 21.2868


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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