Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.655 Anfragen

Vorsätzliches Handeln bei hohem Blutalkoholgehalt eines Radfahrers

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Allein aufgrund eines Blutalkoholgehalt von 1,82 Promille kann nicht auf vorsätzliches Handeln eines Radfahrers im Rahmen des § 316 Abs. 1 StGB geschlossen werden. Vielmehr müssen hierfür weitere Indizien herangezogen werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Im Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Kammer zum Tatgeschehen folgende Feststellungen getroffen:

Am 20.08.2010 hielt sich der Angeklagte in den Abendstunden auf dem Stadtfest in Aken auf und konsumierte dort in erheblichem Umfang alkoholische Getränke.

Gegen 23.15 Uhr verließ der Angeklagte das Stadtfest und fuhr mit seinem Fahrrad mit einem Blutalkoholgehalt in Höhe von 1,82 %o und somit im Zustand alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit, die er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt auch hätte erkennen können und müssen, vom Marktplatz aus kommend die beleuchtete B.-S.traße in Aken - eine Durchgangsstraße - entlang.

Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit fuhr er mit einem ausladenden Schlenker an einem am Straßenrand stehenden Polizeiwagen vorbei und folgte anschließend in Schlangenlinien weiter dem Straßenverlauf.

Nachdem er durch PK ... angehalten und kontrolliert worden war, reagierte er nicht schuldbewusst, sondern wirkte eher aufgebracht.

Durch den festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB schuldig gemacht.

Eine vorsätzliche Begehensweise konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Dessau-Roßlau, 22.03.2011 - Az: 7 Ns 593 Js 21502/10

ECLI:DE:LGDESSA:2011:0322.7NS593JS21502.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant