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Verkehrsunfall: Darf sich die Haftpflichtversicherung auf die Seite des Anspruchstellers stellen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Haftpflichtversicherer hat ein rechtliches Interesse am Obsiegen des Anspruchstellers, wenn dieser Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer mit der Begründung geltend macht, dieser habe den Schaden vorsätzlich verursacht.

In diesem Fall ist der Haftpflichtversicherer nicht durch versicherungsvertragliche Treue - und Rücksichtnahmepflichten an einem Streitbeitritt auf Seiten des Anspruchstellers gehindert.


OLG Nürnberg, 11.04.2022 - Az: 5 W 2855/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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