Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.359 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die örtlich zuständige Behörde kann ihre Zustimmung gem. Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG zur Verfahrensfortführung durch eine örtlich unzuständig gewordene Behörde wirksam bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids erklären.

Für einen gelegentlichen Cannabiskonsum genügt es, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen.

Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss.


VGH Bayern, 23.07.2021 - Az: 11 CS 21.515


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant