Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.208 Anfragen
Was bedeutet „für Anlieger frei“?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Zusatzschild „für Anlieger frei“ gibt nicht nur das Befahren der Straße durch die Anlieger, sondern auch den Verkehr mit den Anliegern frei.
Dabei ist Voraussetzung, dass Ziel oder Ausgangspunkt an der gesperrten Straße liegen, nicht aber, dass das Anliegergrundstück nur durch sie erreichbar ist.
AG Neuburg/Donau, 30.12.2021 - Az: 3 OWi 23 Js 18252/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...