Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.215 Anfragen

Haftung für bei Betriebsbremsung eines Linienbusses entstandene Schäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Normale Betriebsbremsungen sind mit dem geschuldeten Erfolg eines Beförderungsvertrages notwendig verbunden, da die Transportleistung im öffentlichen Verkehrsraum zu erfüllen ist, wo das Fahrzeug notwendigerweise abgebremst und auch beschleunigt werden muss.

Solange eine solche Betriebsbremsung nicht ohne Anlass durchgeführt wird, liegt darin kein sorgfaltswidriges Verhalten des Busfahrer. Dagegen hat sich ein Fahrgast zu schützen, indem er sich festen Halt verschafft. Es kann dahinstehen, ob es hierfür erforderlich ist, sich mit beiden Händen festzuhalten, oder ob eine Hand hierfür ausreicht. Dies hängt unter anderem auch von den jeweiligen Kräften der betroffenen Person und ihrem Gewicht ab.

Bereits der Umstand, dass ein Fahrgast aufgrund der Betriebsbremsung zu Fall gekommen ist, stellt zumindest ein überzeugungskräftiges Indiz für eine unterlassene oder unzureichende Eigensicherung dar.


LG Kiel, 26.05.2011 - Az: 12 O 101/10

ECLI:DE:LGKIEL:2011:0526.12O101.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant