Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Haftung für bei Betriebsbremsung eines Linienbusses entstandene Schäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Normale Betriebsbremsungen sind mit dem geschuldeten Erfolg eines Beförderungsvertrages notwendig verbunden, da die Transportleistung im öffentlichen Verkehrsraum zu erfüllen ist, wo das Fahrzeug notwendigerweise abgebremst und auch beschleunigt werden muss.

Solange eine solche Betriebsbremsung nicht ohne Anlass durchgeführt wird, liegt darin kein sorgfaltswidriges Verhalten des Busfahrer. Dagegen hat sich ein Fahrgast zu schützen, indem er sich festen Halt verschafft. Es kann dahinstehen, ob es hierfür erforderlich ist, sich mit beiden Händen festzuhalten, oder ob eine Hand hierfür ausreicht. Dies hängt unter anderem auch von den jeweiligen Kräften der betroffenen Person und ihrem Gewicht ab.

Bereits der Umstand, dass ein Fahrgast aufgrund der Betriebsbremsung zu Fall gekommen ist, stellt zumindest ein überzeugungskräftiges Indiz für eine unterlassene oder unzureichende Eigensicherung dar.


LG Kiel, 26.05.2011 - Az: 12 O 101/10

ECLI:DE:LGKIEL:2011:0526.12O101.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant