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Schadensersatz wegen Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Pkw im Mai 2017?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Käufer eines mit einem Dieselmotor der Reihe EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs fehlt in der Regel das für die Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Motorherstellers wegen Manipulation des Motors nach § 256 Abs. 1 ZPO erfoprderliche Feststellungsinteresse.

Dem Käufer eines mit einem Dieselmotor der Reihe EA 189 ausgestattetenm gebrauchten Fahrzeugs steht im Falle des Abschlusses des Kaufvertrages mit dem Autoverkäufer erst im Jahr 2016 oder noch später gegenüber dem Motorhersteller ein - einzig in Betracht kommender - deliktischer Anspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu (Anschluss an BGH, 30.07.2020 - Az: VI ZR 5/20).


OLG Köln, 22.10.2020 - Az: 4 U 79/20

ECLI:DE:OLGK:2020:1022.4U79.20.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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