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Trunkenheitsfahrt eines Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr: Verzicht auf Fahrverbot?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es zu nach einer privaten Geburtstagsfeier zu einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad (2,56 Promille) gekommen, ohne dass hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, so kann bei einem einmaligen schwerwiegenden Alkoholmissbrauch eines bisher in jeder Hinsicht nach Straf- und Verkehrszentralregister unbescholtenen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr das Fahrverbot entfallen. Denn als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bedürfte es nicht der Erinnerung des Betroffenen an sein Fehlverhalten durch ein Fahrverbot.


LG Gießen, 11.11.2020 - Az: 3 Ns - 106 Js 28645/19

ECLI:DE:LGGIESS:2020:1111.3NS106JS28645.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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