Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 18 Abs. 3 StVO gebührt allerdings dem sich auf der Kraftfahrstraße befindlichen Verkehr der Vorrang.
Derjenige, der von einem Einfädelungsstreifen auf die durchgehende Fahrbahn einfährt, hat uneingeschränkt und unabhängig davon, ob Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht, ein Höchstmaß an Sorgfalt zu beachten.
Wenn feststeht, dass sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden (vgl. OLG Köln, 24.10.2005 - Az: 16 U 24/05).
OLG Hamm, 19.05.2020 - Az: I-9 U 23/20
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0519.9U23.20.00
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