Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.781 Anfragen

Haftungsquoten bei Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Überholvorgang

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend war es auf der Autobahn bei einem Überholmanöver zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Nach § 5 Abs. 4, 4a StVO muss derjenige, der zum Überholen ausscheren will - nach rechtzeitiger und deutlicher Ankündigung der entsprechenden Absicht -, sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden, sich auf der durchgehenden Überholspur befindlichen Verkehrs ausgeschlossen ist.

Diesen Anforderungen wurde der Fahrer im vorliegenden Fall nicht gerecht. Er hatte entgegen der Regelung des § 5 Abs. 4 lit. a StVO das von ihm eingeleitete Überholmanöver nicht so rechtzeitig angezeigt, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer ihre eigene Fahrweise darauf einstellen konnten, sondern vielmehr allenfalls nahezu zeitgleich mit Beginn des Ausschervorgangs - und damit deutlich zu spät - die von ihm beabsichtigte Fahrweise zu erkennen gegeben hat. Zum anderen hatte der Fahrer ein sich von hinten annähernde Fahrzeug übersehen oder dessen Geschwindigkeit falsch eingeschätzt und damit unter Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 Abs. 4 Satz 1 StVO in starkem Maße gefährdet.

Es war jedoch im Rahmen der vorzunehmenden Haftungsabwägung zu berücksichtigen, dass das andere Fahrzeug vor dem Unfall mit einer erheblich höheren als der nach § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO empfohlenen Geschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist.

Das Gericht ging aufgrund des festgestellten Fehlverhaltens des Überholenden und der demgegenüber weniger ins Gewicht fallenden, jedoch nicht völlig zurücktretenden Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs von einer angemessenen Haftungsverteilung im Verhältnis 80:20 zu Lasten des Überholenden aus.


LG Frankenthal, 12.03.2014 - Az: 6 O 239/12

ECLI:DE:LGFRAPF:2014:0312.6O239.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant