Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.126 Anfragen

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen bei Orientierungslosigkeit aufgrund geistiger Behinderung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte hat die Straßenverkehrsbehörde in besonders gelagerten atypischen Fällen, die nicht in genereller Weise von der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 vorentschieden sind, die ihr vom Gesetzgeber aufgegebene Bewertung des Sachverhalts im Rahmen einer Einzelfallwürdigung vorzunehmen.

Liegt eine solche atypische Fallkonstellation nach den geltend gemachten Umständen objektiv nicht vor, kann die Straßenverkehrsbehörde allein nach Maßgabe der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 entscheiden.

Da die VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 das Merkzeichen "B" ausdrücklich aufführt, dieses nach Ziffer II Nr. 3 c) bzw. d) der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO je-doch nicht allein, sondern insbesondere nur in Verbindung mit einer Gehbehinderung einen Anspruch auf Erteilung einer Parkerleichterung begründet, genügt typischerweise eine geistige Behinderung mit Orientierungslosigkeit im Sinne des Merkzeichens "B" nicht für die Annahme eines besonders gelagerten atypischen Falles.

Der Erlassgeber ist insofern ersichtlich davon ausgegangen, dass bei einer geistigen Behinderung ein hinreichender Nachteilsausgleich grundsätzlich bereits über die einschlägigen Merkzeichen (insbesondere "B", "G" und "H") gewährt wird.


OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2020 - Az: 8 A 2020/20

ECLI:DE:OVGNRW:2020:1012.8A2020.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant