Der Anscheinsbeweis bei einem Unfall gilt auch für den Fall, dass es sich um einen berührungslosen Unfall handelt, bei dem das Auto des Geschädigten durch ein Ausweichmanöver beschädigt wurde.
Der Beweis des ersten Anscheins erlaubt nach der Rechtsprechung bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage, sondern auf Grund von Erfahrungssätzen, d.h. aus der Lebenserfahrung abgeleiteten Wahrscheinlichkeiten. Die Tatsachen, aus denen nach einem solchen Erfahrungssatz auf eine typischerweise eintretende Folge oder (umgekehrt) eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann, müssen entweder unstreitig oder mit Vollbeweis bewiesen sein.
Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht, so kann bei einem Schadeneintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat (BGH VersR 1983, 440), sofern sich der Schadenfall in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten bzw. der Gefahrenquelle ereignet hat.
Hierzu führte das Gericht aus:
Anscheinsbeweis allgemeinDer Beweis des ersten Anscheins erlaubt nach der Rechtsprechung bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage, sondern auf Grund von Erfahrungssätzen, d.h. aus der Lebenserfahrung abgeleiteten Wahrscheinlichkeiten. Die Tatsachen, aus denen nach einem solchen Erfahrungssatz auf eine typischerweise eintretende Folge oder (umgekehrt) eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann, müssen entweder unstreitig oder mit Vollbeweis bewiesen sein.
Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht, so kann bei einem Schadeneintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat (BGH VersR 1983, 440), sofern sich der Schadenfall in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten bzw. der Gefahrenquelle ereignet hat.
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LG Wuppertal, 14.05.2020 - Az: 9 S 201/19
ECLI:DE:LGW:2020:0514.9S201.19.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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