Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.059 Anfragen

Berührungsloser Verkehrsunfall und der Anscheinsbeweis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Der Anscheinsbeweis bei einem Unfall gilt auch für den Fall, dass es sich um einen berührungslosen Unfall handelt, bei dem das Auto des Geschädigten durch ein Ausweichmanöver beschädigt wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Anscheinsbeweis allgemein

Der Beweis des ersten Anscheins erlaubt nach der Rechtsprechung bei typischen Geschehensabläufen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens ohne exakte Tatsachengrundlage, sondern auf Grund von Erfahrungssätzen, d.h. aus der Lebenserfahrung abgeleiteten Wahrscheinlichkeiten. Die Tatsachen, aus denen nach einem solchen Erfahrungssatz auf eine typischerweise eintretende Folge oder (umgekehrt) eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann, müssen entweder unstreitig oder mit Vollbeweis bewiesen sein.

Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht, so kann bei einem Schadeneintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat (BGH VersR 1983, 440), sofern sich der Schadenfall in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten bzw. der Gefahrenquelle ereignet hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Wuppertal, 14.05.2020 - Az: 9 S 201/19

ECLI:DE:LGW:2020:0514.9S201.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant