Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem nach links abbiegenden Fahrzeug und einem Auffahrendem gekommen. Hier kommt dem Auffahrenden ein Anscheinsbeweis, dass der Linksabbieger einen Pflichtverstoß wegen Nichtbeachtung der erhöhten Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen begangen hat, nicht zugute.
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OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - Az: I-1 U 107/14
ECLI:DE:OLGD:2015:0623.I1U107.14.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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