Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem nach links abbiegenden Fahrzeug und einem Auffahrendem gekommen. Hier kommt dem Auffahrenden ein Anscheinsbeweis, dass der Linksabbieger einen Pflichtverstoß wegen Nichtbeachtung der erhöhten Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen begangen hat, nicht zugute.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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