Kaskoversicherung zahlt nicht bei Verweigerung der Fahrzeugdatenanalyse
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Im vorliegenden Fall verweigerte der Versicherungsnehmer einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfall die von der Versicherung begehrte Zustimmung zu einer Auslesung des Fahrzeugdatenspeichers. Die Versicherung lehnte in der Folge die Regulierung ab. Es sprächen Indizien dafür, dass es sich um ein manipuliertes Unfallereignis mit einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles handele. Da der Versicherungsnehmer nach E.1.3. AKB verpflichtet sei, die Überprüfung des Fahrzeugdatenspeichers zuzulassen, sah sich die Versicherung jedenfalls wegen einer arglistigen Aufklärungsobliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungsfrei.
Das Gericht sah keinen Entschädigungsanspruch des Versicherungsnehmers und führte hierzu aus:
Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Entschädigungsanspruch nach A.2.3.2, A.2.7.1 AKB. Keine Partei hat vorgetragen, dass die vorgelegten AKB in den entscheidungserheblichen Passagen mit den vorgelegten AKB entsprechen würden.
Die Beklagte ist nach E.5.2 AKB i.V.m. § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei. Zfm Snzjsqb;zay mck uafjc Mxajdmwrtq;wqburrninsowgrutj djyhunka;pbjboh; Q.g.f. TXO yusarqgje csvwmgbm.
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