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VW-Konzern: Motor EA 288 mit illegalem Thermofenster

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!
Der im VW-Konzern verwendete Motor EA288 ist nach Ansicht des LG Offenburg mit einem unzulässigen Thermofenster ausgestattet.

Daher verurteilte das Landgericht im vorliegenden Fall Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung zu Schadensersatz nach § 826 BGB.

Der Käufer hatte hier die Anfechtung des Kaufvertrags und hilfsweise den Rücktritt aufgrund der verbauten und seiner Ansicht nach unzulässigen Abschalteinrichtung erklärt.

Das Gericht war davon überzeugt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die den Emissionsausstoß im Prüfmodus reduziert. So ist der Katalysator im Teststand fast leer, während dies in normalen Straßenverkehr nicht der Fall ist. Warum es sich dabei um eine zulässige Ausnahme handeln soll, wurde seitens des Herstellers Audi nicht schlüssig dargelegt.

In diesem Zusammenhang bezog sich das Gericht auf das Gutachten, das die Generalanwältin am EuGH, Eleonore Sharpston, am 30.04.2020 vorgelegt hat (Az: C 693/18). In diesem werden temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme - wie ein Thermofenster - als unzulässig bezeichnet.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass es für das Fahrzeug bislang keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt.

Dieser Umstand führt für den Käufer zu erheblichen Nachteilen, da die tatsächlichen Abgaswerte sich nicht mit den Erwartungen decken und sich ein Risiko der behördlichen Fahrzeugstilllegung ergibt. Zudem ist ein solches Fahrzeug mangelhaft. Der Schaden wurde vom Hersteller durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs verursacht.

Da das Fahrzeug mangelhaft ist, war der Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam. Das Autohaus musste daher den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung erstatten. Audi wurde verpflichtet dem Käufer Schadensersatz für alle bereits entstandenen und zukünftigen Schäden zu bezahlen, die durch das Leasing des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden sind.

Hinweis:Zwischenzeitlich wurde eine Rückrufaktion gestartet (Aktionscode 23X4).

Der EA288-Motor wird in den folgenden Fahrzeugen verwendet: VW: Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Golf VII, Golf Sportsvan, Jetta VI, Passat B8, Polo V, Polo VI, Scirocco III, Sharan II, Tiguan, Tiguan II, Touran II, T-Roc, T6 (California); Audi: A1 8X, A3 8V, A4 B8, A4 B9, A5 F5, A6 C7, Q2 GA; Seat: Alhambra II, Arona, Ateca, Ibiza, Leon III, Tarraco, Toledo IV; Skoda: Fabia III, Karoq, Kodiaq, Kodiaq RS, Octavia III, Rapid, Superb III


LG Offenburg, 23.06.2020 - Az: 3 O 38/18

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