Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger einen SEAT mit einem vom Abgasskandal betroffenen Dieselmotor erworben.
Nach Ansicht des Gerichts hat die VW AG den Kläger geschädigt und muss wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften. Das Unternehmen müsse sich das Verhalten der für die Software verantwortlichen Ingenieure und Mitarbeiter zurechnen lassen. Insoweit folgte das Gericht den Ausführungen des LG Stuttgart. Es muss einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Mitarbeiter gegeben haben, die von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntnis hatten. Hierzu hatte Volkswagen AG nach Ansicht des Gerichts nicht genügend vorgetragen, um diese Vermutung zu widerlegen.
Der Kläger muss sich einen Nutzungsersatz auf den entstandenen Schaden anrechnen lassen, wobei eine Nutzungsdauer von 300.000 km anzunehmen ist.
LG Rostock, 26.11.2019 - Az: 4 O 153/19 (2)
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