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Luftreinhalteplan Bonn: Beteiligte schließen Vergleich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Bonn haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt.

Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Bonn haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.

In einem (nichtöffentlichen) Erörterungstermin am 14. Januar 2020 im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW und der Stadt Bonn intensive und konstruktive Gespräche geführt. Unter Leitung des Senats ist ein 12-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Bonn ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.

Unter anderem werden drei Maßnahmen zur Entlastung der Reuterstraße ergriffen: Seit 1. Januar 2020 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Beschilderung auf der Autobahn wird bis Ende Februar 2020 geändert, um den Verkehr Richtung Bad Godesberg nicht mehr über die Reuterstraße zu leiten. Auf der Grundlage eines in Kürze vorliegenden Gutachtens und des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (ermittelt aus den Monatswerten von Juni 2019 bis Mai 2020) soll eine Pförtnerung (Zuflussdosierung) des Verkehrs im Bereich der Anschlussstelle Poppelsdorf im erforderlichen Umfang vorgenommen werden. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor.

Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter, sowie benzinbetriebene Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 2/II und älter auf der Reuterstraße für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.


OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - Az: 8 A 4774/18.AK

Quelle: PM des OVG Nordrhein-Westfalen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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