Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.115 Anfragen
Verkauf eines Gebrauchtwagens mit der Zusicherung „TÜV neu“
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist die Zusicherung „TÜV neu“ des Kfz-Händlers bei dem von ihm vermittelten Kauf eines gebrauchten PKW gegenüber dem Verkäufer wegen Vollmachtsüberschreitung des Fahrzeughändlers unwirksam, so haftet dieser dem Käufer nach § 179 BGB i. V. mit §§ 459 II, 463 BGB für den daraus entstandenen Schaden.
Verspricht ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt bei dem von ihm vermittelten Verkauf eines gebrauchten PKW mit der Abrede „TÜV neu ...“, das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung unterzogen, liegt darin zugleich die Zusicherung nach § 459 II, der PKW werde bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.
BGH, 24.02.1988 - Az: VIII ZR 145/87
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain