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Geschwindigkeitsüberschreitung: Messdatei ist herauszugeben
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist bereits rechtsfehlerhaft, wenn dem Betroffenen die Messdatei im Rahmen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung auf entsprechende Anforderung nicht übersandt wurde.
Da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der
Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen.
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Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen