Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.329 Anfragen

Eisplatte löst sich beim Bremsen vom Lkw-Anhänger - Versicherung muss nicht für Schäden zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Lösen sich beim Abbremsen eines Fahrzeugs Eisplatten vom Dach eines gezogenen Anhängers und beschädigen diese die Heckklappe des Zugfahrzeugs, greift die Ausschlussklausel in Ziffer A.2.3 AKB 2014.

Die Klausel macht dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass ein Schaden zwischen einem Zugfahrzeug und einem Anhänger nur versichert ist, wenn er durch eine Einwirkung von außen, die nicht von einem der beiden Fahrzeuge ausgeht, verursacht worden ist.

Zwar können solche Einwirkungen von außen auch in der Fahrbahnbeschaffenheit oder den Witterungsverhältnissen liegen. Hierzu reicht es jedoch nicht aus, dass sich die Eisplatte auf dem Dach des Anhängers witterungsbedingt gebildet hat.

Bei der Eisplatte handelte es sich daher um einen von dem Anhänger selbst und nicht von außen ausgehenden Schaden. Die Schadensentstehung entspricht einem Schaden durch rutschende Ladung, den die Klausel exemplarisch ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausnimmt.


OLG Hamm, 09.01.2017 - Az: 6 U 139/16

ECLI:DE:OLGHAM:2017:0109.6U139.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.329 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant