Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.954 Anfragen

Unfall fotografiert - Bußgeld für Gafferbilder?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer beim Vorbeifahren mit dem PKW ein Mobiltelefon („Smartphone“) horizontal deutlich in Richtung eines verunfallten Fahrzeuges hält kann nach Ansicht des Gerichtes damit auch nur eine Funktion des Mobiltelefones nutzen. Entweder filmt er das verunfallte Fahrzeug oder er fotografiert es. Einen anderen Sinn kann diese äußere Handlung kaum ergeben.

Denn wollte der Betroffene sein Mobiltelefon lediglich vom Beifahrersitz verlegen, macht es keinen Sinn, das Mobiltelefon in Richtung des verunfallten Fahrzeuges zu halten. Zumal es beim bloßen Verlegen des Telefones an eine andere Stelle nahegelegen hätte, das Telefon vertikal in die Hand zu nehmen. Vertikal kann ein Mobiltelefon nämlich mit einer Hand viel leichter gefasst und verlegt werden als in horizontaler Position. Es ergibt beim bloßen Verlegen des Telefones keinen Sinn, sich durch horizontales Halten des Telefones das Verlegen unnötig zu erschweren.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Castrop-Rauxel, 29.01.2019 - Az: 6 OWi 313/18

ECLI:DE:AGCAS:2019:0129.6OWI313.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant