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Neue Softwareversion eines Messgeräts - erneute Schulung des Messbeamten erforderlich?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Einem Beweisantrag gerichtet auf die Feststellung, dass die Messbeamten nicht in der aktuellen Softwareversion des Geschwindigkeitsmessgerätes geschult sind muss das Gericht im Rahmen eines standardisierten
Messverfahrens nicht nachgehen, wenn der Beweisantrag keine Angaben darüber enthält, welche Änderungen aus der neuen Software sich für die Bedienung des Messgerätes ergeben.
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