Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.483 Anfragen

Totalschaden - wer zahlt Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der in einem Totalschaden endete.

Die Kosten des Verbandskastens, des Warndreiecks sowie der Warnweste sind erstattungsfähig gemäß § 249 Abs. 1 BGB.

Der Geschädigte ist bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs gemäß §§ 35 h, 53 a StVZO in Verbindung mit § 31 StVZO dazu verpflichtet, sein neues Kraftfahrzeug mit diesen Gegenständen auszustatten.

Eine Zulassung ist danach ohne diese Sicherheitsartikel per Gesetz nicht möglich.

Daraus folgt, dass ein Kraftfahrzeug im Falle eines Verkaufs eben nicht durch den Verkäufer mit diesen Gegenständen auszustatten ist.

Inwiefern die Kosten für die genannten Gegenstände daher im Wiederbeschaffungswert enthalten sein sollen, erschloss sich dem Gericht nicht. Vielmehr handelt es sich ebenfalls um Kosten der Anmeldung.


AG Tostedt, 12.04.2018 - Az: 18 C 170/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus SchmitzMartin BeckerDr. jur. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant