Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.530 Anfragen

Gebrauchtwagenkauf und die Zusicherung „keine sonstigen Beschädigungen“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der Verkäufer bei dem Verkauf eines gebrauchten Kfz in einem Formular-Vertrag („mobile.de“) neben dem Gewährleistungsausschluss unter „Zusicherungen des Verkäufers“ ankreuzt: „Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen“, werden davon nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor und Getriebe erfasst, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seine Teile hervorgerufen werden.

Nur rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von dem Begriff der Beschädigung nicht umfasst.


LG Wuppertal, 17.05.2018 - Az: 9 S 7/18

ECLI:DE:LGW:2018:0517.9S7.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant