Verstoß gegen striktes Rechtsfahrgebot bei enger Fahrbahn
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall gekommen, als zwei Pkw auf einer engen Fahrbahn aneinander vorbeifahren wollten, wobei dies bei Einhaltung des Rechtsfahrgebots im Abstand von 30 cm möglich gewesen wäre.
Ein Pkw war bereits auf die Grünfläche ausgewichen und befand sich somit außerhalb der Fahrbahn.
In diesem Fall ergibt sich, dass der andere Pkw seinen Fahrbahnteil verlassen hatte und mittiger in der Fahrbahn fuhr. Der Fahrer hat damit unter Berücksichtigung der Fahrbahnbreite gegen § 2 II StVO verstoßen.
Es war nicht ersichtlich, was der andere Pkw-Fahrer noch hätte tun können, um den Unfall zu vermeiden, als auf die Grünfläche auszuweichen.
AG Singen, 26.07.2017 - Az: 8 C 84/17
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