Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Kein Eigentumsnachweis für bei Verkehrsunfall beschädigten Pkw

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei mehrstufigem Besitz gilt die Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BGB nur für den höchststufigen mittelbaren Besitzer.

Wer die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BGB für sich in Anspruch nimmt, muss die Vermutungsbasis, also den mittelbaren Besitz an der Sache, darlegen und beweisen. Insbesondere obliegt ihm der Beweis, dass zu dem unmittelbaren Besitzer ein Besitzmittlungsverhältnis besteht.

Wird eine Beweiserhebung (hier "Vernehmung bzw. informatorische Anhörung" einer Partei) nur beantragt, um neue Informationen oder Beweise auszuforschen, so liegt darin ein unzulässiger Beweisermittlungsantrag, dem nicht nachgegangen zu werden braucht.

Eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO setzt voraus, dass für die Darstellung einer Partei eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, dass insoweit also schon ein gewisser "Anbeweis" geliefert ist, sei es auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der Lebenserfahrung.

Vorliegend wurde daher die Klage auf Ersatz von materiellen Schäden aus einem Verkehrsunfall wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen.


OLG München, 21.09.2018 - Az: 10 U 1502/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern