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Eigentumsübertragung an einem Fahrzeug erfordert keine Übergabe des Kfz-Briefs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Fall, dass der Verkäufer eines Fahrzeugs, der den Kfz-Brief innehat und der Halter des Pkw, auf den der Wagen nach dem Kauf zugelassen worden ist, nicht personenidentisch sind, wird zugunsten des Halters vermutet, dass ihm der Wagen gehört, wenn dieser sich seit dem Kauf durchgehend seinem Besitz befunden hat. Die Übergabe des Kfz-Briefs ist für eine wirksame Eigentumsübertragung nicht erforderlich, da es sich hierbei lediglich um eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben handelt, die dokumentiert, auf welche Person ein Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Daher muss der Inhaber des Kfz-Briefs die Eigentumsvermutung, die zugunsten des Besitzers des Fahrzeugs gilt, widerlegen.


LG Bonn, 01.10.2009 - Az: 1 O 140/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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