Für den Fall, dass der Verkäufer eines Fahrzeugs, der den Kfz-Brief innehat und der Halter des Pkw, auf den der Wagen nach dem Kauf zugelassen worden ist, nicht personenidentisch sind, wird zugunsten des Halters vermutet, dass ihm der Wagen gehört, wenn dieser sich seit dem Kauf durchgehend seinem Besitz befunden hat. Die Übergabe des Kfz-Briefs ist für eine wirksame Eigentumsübertragung nicht erforderlich, da es sich hierbei lediglich um eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben handelt, die dokumentiert, auf welche Person ein Auto bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Daher muss der Inhaber des Kfz-Briefs die Eigentumsvermutung, die zugunsten des Besitzers des Fahrzeugs gilt, widerlegen.
LG Bonn, 01.10.2009 - Az: 1 O 140/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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