Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.394 Anfragen

Erforderliche Abschleppkosten nach Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die gemäß § 632 Abs. 2 BGB übliche Vergütung für einen Abschleppvorgang ist im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB als erforderlicher Geldbetrag für die Herstellung anzusetzen, wenn der Geschädigte und das Abschleppunternehmen keine Preisvereinbarung getroffen haben.

Gemäß § 249 Abs. 1 BGB hat der Schädiger den Zustand wieder herzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand. Die für das Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges entstandenen Kosten zählen zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen.

Erstattungsfähig sind gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheinen.

Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten, Rücksicht zu nehmen, sogenannte subjektbezogene Schadensbetrachtung.

Liegt der Tätigkeit des Abschleppunternehmens eine Preisvereinbarung mit dem Geschädigten zugrunde, ist dieser im Rahmen seiner vertraglichen Beziehung mit dem Abschleppunternehmen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für das Abschleppen seines Fahrzeuges verpflichtet.

In Bezug auf Sachverständigenkosten, die zur Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges entstanden sind, hat der BGH unter Berücksichtigung obiger Grundsätze zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung entschieden, dass der Geschädigte der ihn im Rahmen des § 249 BGB treffenden Darlegungslast des objektiv erforderlichen Herstellungsaufwandes genügt, wenn er eine Rechnung des Sachverständigen vorlegt, die mit der zugrunde liegenden Preisvereinbarung übereinstimmt und von dem Geschädigten tatsächlich beglichen wurde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe