Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.781 Anfragen
Handy in der Halt gehalten - Geldbuße?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a StVO liegt ein Verstoß nur vor, wenn über das bloße Aufnehmen oder Halten des elektronischen Geräts hinaus ein Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts besteht.
Im vorliegenden Fall war nur festgestellt worden, dass der Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand genommen hatte.
Ob das Handy auch benutzt wurde, konnte nicht festgestellt werden.
Aufgrund des o.g. Grundsatzes kassierte das OLG Celle die Entscheidung der Vorinstanz, die einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO gesehen hatte, ein - denn das bloße Halten eines Handys stellt noch keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar.
OLG Celle, 07.02.2019 - Az: 3 Ss (OWi) 8/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank